Steuern nehmen der Kommune oder deren Tochterunternehmen Liquidität. Liquidität, die für Investitionen zum Wohle der Bürger fehlt. Gänzlich vermeiden kann man Steuern nicht. Ich kann Ihnen aber helfen, die steuerliche Belastung des „Konzerns“ Kommune im Rahmen des geltenden Rechts zu verringern. Dies gelingt umso besser, je besser mein Einblick in die Steuerverhältnisse der Kommune ist (siehe Steuerdeklaration).
Es geht nicht nur darum kurzfristig steuerliche Vorteile zu sichern. Unter einer erfolgreichen Steuergestaltung verstehe ich eine vorausdenkende Steuerplanung, z.B.:
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten der Gewinnminderung z.B.:
Gestaltungsberatung im Zuge des §2b UStG
Steuerliche Begleitung im Rahmen der Gebührenermittlung (insb. Wasserversorgung, Stadthallen).
Vermeidung von Kapitalertragssteuern aus verdeckter Gewinnausschüttung.
Analyse der Möglichkeit, Vorteilhaftigkeit und Gestaltung einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigungen oder Reintegration